AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

2. Auftragsdurchführung

3. Lieferfristen, Termine…

4. Honorar, Zahlungsmodalität

5. Haftung der Agentur

6. Urheberrechte

7. Sonstiges

 

1. Allgemeines

 

1.1 Die Logos-Werbeagentur arbeitet als selbständiges, unabhängiges Unternehmen. Sie stellt dem Kunden die vereinbarten Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Sämtliche Änderungen, zusätzliche Vereinbarungen oder aufhebende Klauseln bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.2 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Logos-Werbeagentur beginnt mit der Beauftragung. Diese kann auch mündlich bzw. fernmündlich erfolgen. Beim Erstauftrag erfolgt eine Auftragsbestätigung. Diese ist in der laufenden Geschäftsbeziehung entbehrlich. Die Logos-Werbeagentur ist zur Leistungserfüllung nur in dem dort angegebenen Umfang verpflichtet. Zusätzliche Leistungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erbracht.

1.3 Logos-Werbeagentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangende Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. (Verschwiegenheitspflicht)

1.4 Die Logos-Werbeagentur ist bemüht, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Auftraggebers — insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter — zu vertreten.

1.5 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erteilt werden, übernimmt die Logos-Werbeagentur gegenüber dem Auftraggeber keine Haftung. Die Logos-Werbeagentur tritt lediglich als Mittler auf.

1.6 Die Logos-Werbeagentur übernimmt keinerlei Haftung für Inhalte von der ihr zu fertigenden Entwürfe oder Webseiten. Insbesondere wird jegliche Haftung für nachträgliche, vom Auftraggeber vorgenommene Zusätze und Änderungen von Inhalten ausgeschlossen. Grundsätzlich werden von der Logos-Werbeagentur keine Aufträge angenommen, die sittenwidrige, gesetzeswidrige, pornografische oder rassistische Darstellungen zum Inhalt haben.

 

2. Auftragsdurchführung

2.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Logos-Werbeagentur rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Logos-Werbeagentur nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.

2.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von der Logos-Werbeagentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

2.3 Grundlage für die Erstellung von Entwürfen ist die Leistungsbeschreibung, die die Logos-Werbeagentur mithilfe der ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet und dem Auftraggeber erläutert.

2.4 Die erstellten Entwürfe bedürfen einer Abnahmeprüfung durch den Auftraggeber. Etwaige Mängel bzw. Abweichungen von der Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber unverzüglich (innerhalb von 3 Arbeitstagen) an die Logos-Werbeagentur zu melden und werden schnellstmöglich behoben. Danach ist eine neue Abnahmeprüfung erforderlich. Erfolgt keine Meldung innerhalb der oben genannten Frist, so gelten die Entwürfe als abgenommen.

2.5 Nach der Druckreiferklärung durch den Auftraggeber ist die Logos-Werbeagentur von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Auftraggeber von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung der Agentur.

2.6 Sollte die Ausführung des Auftrages aus tatsächlichen oder juristischen Gründen unmöglich geworden sein, ist dies von der Logos-Werbeagentur sofort an den Auftraggeber zu melden. In diesem Fall sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Honoraranspruch der Logos-Werbeagentur für die bereits durchgeführten Arbeiten bleibt jedoch davon unberührt.

 

3. Lieferfristen, Termine. Fixgeschäfte

3.1 Terminvereinbarungen werden von der Logos-Werbeagentur mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Anderenfalls ist die Agentur lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrages ist ausgeschlossen.

3.2 Alle von der Logos-Werbeagentur zugesagten Liefertermine stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen der Agentur rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Andernfalls übernimmt die Agentur keine Haftung für die Fristeinhaltung.

3.3 Lieferverzögerungen oder Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht oder nicht vollständig zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

4. Honorar, Zahlungsmodalitäten

4.1 Im Agenturhonorar sind die Leistungen für Werbevorbereitung, Werbegestaltung, Werbetext gemäß der Leistungsbeschreibung enthalten.

4.2 Separat berechnet werden: Materialien, ggf. Reinzeichnungen, Übersetzungen, Fahrkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahmen, Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten und Herstellung von Werbemitteln, Leistungen hinzugezogener Spezial-Unternehmungen (Marktforschung etc.) je nach entsprechendem Aufwand, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten.

4.3 Die Logos-Werbeagentur ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert. Die Logos-Werbeagentur kann Vorauszahlungen verlangen, insbesondere für Leistungen, welche von Drittunternehmen erbracht werden (Druckereien, Satzstudios, Provider, Fotografen etc.)

4.4 Die von der Logos-Werbeagentur gefertigte Entwürfe und sonstige Produktion bleibt bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum.

4.5 Das Agenturhonorar zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist nach Rechnungsstellung oder im Voraus (je nach Vereinbarung) ohne Abzug zu zahlen.

 

5. Haftung der Agentur

5.1 Die Logos-Werbeagentur haftet nur für die in der Leistungsbeschreibung bzw. Auftragsbestätigung festgelegten Leistungen. Für Störungen und Mängel, welche durch Drittunternehmen oder durch höhere Gewalt verursacht wurden, übernimmt die Agentur keine Haftung. In anderen Fällen haftet die Agentur nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5.2 Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung wird nicht übernommen, insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.

5.3 Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Erträgen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen.

 

6. Urheberrechte

6.1 Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum der Logos-Werbeagentur und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben. Für deren Beschädigungen haftet der Auftraggeber nach allgemeinen Grundsätzen.

6.2 Die Logos-Werbeagentur ist berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen. (Referenzen)

6.3 Die obligatorischen Belegexemplare sind der Logos-Werbeagentur nach Fertigstellung ohne besondere Aufforderung zu übergeben.

 

7. Sonstiges

7.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der restlichen Bedingungen. An die Stelle der mangelhaften tritt dann die Klausel, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften Klausel am nächsten kommt.

7.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist Düsseldorf ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Agentur ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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